Fristigkeit

Fristigkeit
I. Unternehmensplanung:1. Begriff: Planzeit, d.h. der Zeitraum, für den der  Plan aufgestellt wurde.
- 2. Zu unterscheiden: a) Kurzfristige Planung: Primär quantitative Planung. Sie soll einen optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren zur Erreichung der Unternehmensziele sicherstellen. F. eines kurzfristigen Plans beträgt i.Allg. bis zu einem Jahr.
- b) Mittelfristige Planung: Bindeglied zwischen der Langfristplanung und der kurzfristigen Disposition. Sie umfasst mittelfristige Zieldefinitionen für das Gesamtunternehmen und seine Bereiche, Ableitung von Maßnahmen und robusten Schritten zur Zielverwirklichung sowie die Budgetierung für die Teilperioden des kurzfristigen Plans. F. eines mittelfristigen Plans beträgt i.Allg. ein bis fünf Jahre.
- c) Langfristige Planung: Festlegen von langfristigen Unternehmenszielen und von Strategien zur Erreichung dieser Ziele. F. eines langfristigen Plans beträgt i.Allg. mehr als fünf Jahre.
- Vgl. auch  Planungsperiode,  Planungshorizont,  Unternehmensplanung.
II. Finanzplanung:Zeitdauer der Überlassung bzw. Bindung finanzieller Mittel.
- Vgl. auch  Finanzierung,  Fristenkongruenz,  Fristentransformation.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • kurzfristige Planung — ⇡ Fristigkeit, ⇡ Unternehmensplanung …   Lexikon der Economics

  • langfristige Planung — ⇡ Fristigkeit, ⇡ Unternehmensplanung …   Lexikon der Economics

  • mittelfristige Planung — ⇡ Fristigkeit, ⇡ Unternehmensplanung …   Lexikon der Economics

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